Was kostet die Zahnspange?
Muss man eine Zahnspange komplett selber bezahlen?
Vor ein jeder Behandlung brennt vielen Eltern oder den Erwachsenen nach der Erstuntersuchung Fragen wie "was wird die komplette Behandlung kosten?" und- "was wird von der Krankenkasse übernommen?" unter den Nägeln.
Seit Anfang 2009, der Einführung des einheitlichen Krankenkassenbeitragssatze, sind die Leistungen der Krankenkassen untereinander transparenter und einfacher vergleichbar geworden.
Das Budget der gesetzlichen Krankenkassen ist jedoch nach wie vor knapp, so dass auch eine zu therapierende Zahn- oder Kieferfehlstellung nicht in jedem Fall bezuschusst wird. Die Höhe des Schwergrads sowie das Alter das Patienten ist unter anderem sehr ausschlaggebend.
Ein Selbstbehalt durch die Erziehungsberechtigten bzw. den Patienten bleibt immer.
Im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber ein Stufensystem eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilt. Die Skala reicht dabei von leichten (KIG I - III) bis zu extremen Ausprägungen (KIG IV - V). KIG I-II wird aufgrund von Sparmassnahmen im Gesundheitswesen nicht bezuschusst. Trotz zum Teil massiver Befunde auch bei Schmerzpatienten muss die Behandlung in diesen Gruppen komplett selbst getragen werden.
Der Kieferorthopäde schickt der zuständigen Krankenkasse den ermittelten KIG-Grad. Eine davon abweichende Zweitmeinung wird dann meist durch ein unabhängiges Gutachten bewertet, vor allem wenn es um die Schwelle von KIG II zu III geht!
Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten kann hier im Detail nicht aufgeführt werden, da jeder Patient eine andere Therapieform benötigt. Material und Zeitaufwand einer festsitzenden Zahnspange ist allenfalls mit einem höheren Mehrkostenanteil wie mit dem einer losen Apparatur zu bewerten.
Im Bezug auf die Untersuchung und Therapie von Kiefergelenken ist zu sagen, dass hierbei für die entstehenden Maßnahmen kein Bezuschussen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt.
Sehr wichtig für Arzt und Patient ist ein klärendes Gespräch- auch über das unangenehme Thema Geld!
Der angefertigte Heil- und Kostenplan (HKP) bringt die Höhe der finanziellen Aufwendungen zu Tage und ermittelt darin die Höhe der Zuschüsse.
Keinesfalls sollte der Patient oder zahlender Angehöriger das Gefühl haben, massiv zu einer Zusatzzahlung bzw. Eigenleistung überredet zu werden!
Kosten von Zahnspangen
Was kosten kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen?
Kaum eine medizinische Behandlung ist zeitlich so umfassend wie die kieferorthopädische. Daher ist es verständlich, dass jeder Patient vor der Behandlung die Kosten abschätzen möchte, die auf ihn zukommen.
Die Problemstellungen sind jedoch so unterschiedlich, dass eine allgemeine Preisangabe selten im Vorfeld möglich ist. Nicht umsonst heißt eine finanzielle Vorplanung in der Medizin nicht Kostenvoranschlag, sondern Heil- und Kostenplan. Beide Begriffe beschreiben die auf das Bedürfnis des Patienten abgestimmte Planung. Welche medizinischen Maßnahmen sind in diesem Einzelfall sinnvoll, mit welchen kieferorthopädischen Geräten soll gearbeitet werden, aus welchen Materialien sollen diese gefertigt sein und mit welchen Kosten ist auf dieser individuellen Basis dann zu rechnen.
Es ist schwierig im Vorhinein ohne Befunde, wie Röntgenbilder, Zahnmodelle, Gelenksbefunde oder sonstige medizinische Befunde, eine allgemein gültige Planung einer Behandlung zu erstellen. Die Wünsche des Patienten können nur im direkten Gespräch erörtert werden. Erst daraus ergibt sich die Vorstellung eines Behandlungszieles. Die Auswahl der Apparaturen ist die Auswahl von Werkzeugen, die helfen, dieses Ziel zu erreichen.
Alleine bei diesen Werkzeugen - also unseren Zahnspangen - ist die Auswahl so vielfältig, dass es fast unmöglich ist, im Vorfeld einen Einheitspreis zu nennen. Lose Zahnspangen stehen nicht weniger festsitzenden Apparaturen gegenüber. Neben den Kosten unterscheiden sich diese Apparaturen auch durch ihre Möglichkeiten. Tragekomfort, Aussehen der Apparaturen, Reinigungsmöglichkeit, sowohl der Apparatur, als auch der Sender, sind einige Anhaltspunkte für Unterscheidungskriterien. Dies machte erneut deutlich, dass ohne eine gute Voruntersuchung und eine gemeinsame Befundplanung mit dem Patienten eine seriöse Kostenschätzung im Vorhinein nicht möglich ist.
Erschwert werden diese Rahmenbedingungen durch unzählige Versicherungsarten und deren Auslegung durch die Versicherer und Kostenerstatter.
Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspange?
In der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden - grob gesagt - drei Kriterien.
Frühbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen bezuschusst. Dabei wird nicht das tatsächliche Alter zur Bestimmung herangezogen, sondern es gilt vielmehr der Zustand des Zahnwechsels als ausschlaggebend. Als früherer Zeitpunkt im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zeit bis zum Wechsel der seitlichen Milchbackenzähne gemeint. Bezuschusst werden dann jedoch nur Extremfälle. Dadurch kann es sein, dass problematische Situationen wie zum Beispiel Schlafapnoe nicht rechtzeitig zur Behandlung erscheinen.
Die Zeit des größten Zuschusses durch die gesetzliche Krankenkasse ist die Zeit vom so genannten späten Zahnwechsel - etwa dem 11. bis 12. Lebensjahr - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Doch auch in dieser Zeit muss zumindest ein besonderer Schweregrad bei der Fehlverzahnung oder dem Fehlbiss erreicht sein.
Erwachsene erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn ein extremer Fehlbiss vorliegt, der zur Zahnspange auch gleichzeitig ein chirurgisches Vorgehen erfordert. Ein entsprechender Befundbrief des Chirurgen erleichtert das Antragsverfahren.
Wahre Streichorgien mussten in den letzten Jahren Beihilfe versicherte Patienten hinnehmen. Maßnahmen, die noch vor 15 Jahren bezuschusst worden waren, werden heute häufig gestrichen. Ebenso schwierig ist es, Zuschüsse von der Beihilfe für Maßnahmen zu bekommen, die in der veralteten Gebührenordnung von 1988 noch nicht enthalten sind.
Auch das Zuschussverhalten privater Krankenversicherer hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Ähnlich wie bei Beihilfe Patienten muss auch hier mit Nichtanerkennung einzelner Leistungen gerechnet werden. Perfide ist jedoch, dass sich Versicherer mithilfe angestellter Ärzte und Zahnärzte Pseudogutachten erstellen lassen, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Dem Versicherten ist zu empfehlen sich bei der zuständigen Landeszahnärztekammer ein neutrales Gutachten vor der Beantragung der Behandlung zu besorgen.
Für weitere Informationen, beispielsweise auch aktuelle Marktpreise einzelner Spangenarten, empfiehlt sich das 2009 erschienene Buch der Stiftung Warentest zum Thema Zahnspangen.
Ein Tipp zum Ende: Vergleichen Sie nicht nur die Kosten einer Behandlung, sondern stellen sie die dafür angebotenen Leistungen ebenfalls gegenüber. Nur dann können Sie sicher sein nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Unser Kieferorthopäden - Team bietet Ihnen folgende Leistungen
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