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Konkrete Fallbeispiele

zum Thema Kosten aus unserer Praxis

Individuelles Beraten und Planen stehen in der Kieferorthopädie vor einer Therapie!

Es gibt viele Varianten und Details im Hinblick auf Apparate, kosten und Dauer. Es ist die Kunst in der Kieferorthopädie über Jahre hinweg zu planen. Erst legen wir mit dem Patienten die Ziele und Abläufe fest. In der Folge lässt sich der Umfang der Investition überblicken. Alle Kosten für die Therapie liegen bei uns vor Beginn auf dem Tisch. Dies ist nicht überall der Fall. Vergleichen Sie!

Grundvoraussetzung ist, dass der Kieferorthopäde alle Techniken beherrscht. Er muss diese regelmäßig anwenden. Auf dieser Basis plant ein erfahrener Fachzahnarzt den Gesamtumfang einer Therapie. Ein kompletter Heil- und Kosten-Plan entsteht vor Beginn.

Unabsehbar sind äußere Faktoren, wie beispielsweise:

  • erstens mangelnde Tragedauer der Apparatur,
  • zweitens Unfälle und
  • drittens Reparaturen.

Mit anderen Worten ist der Umfang außer in diesen Punkten planbar.

Vorsicht vor verdeckten Kosten während der Therapie und in der Nachsorge!

Im Folgenden lesen Sie über drei Beispiele. Exemplarisch stellen wir Umstände dar, die die Kosten des Patienten beeinflussen.

Als weiterführende Literatur sei das Buch der Stiftung Warentest „Kieferorthopädie: Zahnspange – ja oder nein?“ (ISBN: 978-3-86851-149-9) zu empfehlen.

Beispiel 1: Lückenhalter / Kreuzbiss

Kommentare zum Röntgenbild (OPG)

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Hier brechen die Eckzähne aufgrund eines massiven Platzmangel (wie hier gezeigt) nicht durch. Die Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkasse reichen zum Erhalt der Zähne in vielen Fällen nicht aus.

Zu den wichtigen, nicht versicherten Hilfsmitteln zählen beispielsweise:

  • erstens fixierte Halteelemente am Gaumen (Straumann, Benefit),
  • zweitens Halteelemente am Unterkiefer (De Clerk, Martin)
  • drittens aktive Platzöffner an der festen Spange (Distaljet, Carriere).

Einfache Hilfsmittel finden kein Gefallen bei vielen Patienten. In diesem Beispiel ist es das Headgear (Außenspange). Der Erhalt aller Zähne verursacht beim Versicherten eigene Kosten. Eine frühe Kontrolle und überwachende Maßnahmen helfen die Kosten zu verringern (siehe Beispiel 2).

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Die Keimlage ist extrem eng. Eine umfangreiche Therapie wird später nötig. Es liegt jetzt ein Kreuzbiss vorliegt: KIG erreicht K3. Geplant wird, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt unternommen werden. Das Ziel ist Erfolg durch frühes Behandeln. Erreicht der Patient dies nicht, muss eine zweite Phase folgen. Dort schreibt die KIG Richtlinie ein neues Einstufen vor.

Mit zu kleinem KIG gehen sie in vollem Umfang zu Lasten des Versicherten. Nachfolgende Maßnahmen bergen ein hohes Kosten-Risiko. Mitarbeit lohnt sich aus diesem Grund doppelt.

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Hier fehlt ein Milchzahn. Er muss in dieser Phase noch Platz für den Nachfolger halten. Es ist wichtig in dieser Situation einen Platzhalter einzusetzen.

Diese losen Geräte übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zu 100%. Der Patient trägt sie nachts. Manche Eltern wünschen sich festsitzende Platzhalter. Abhängig von der Bauart übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.

Die KIG-Regeln beschreiben den Zeitraum der Therapie mit der „zweiten Phase des Wechselgebisses“.

Die KIG-Regeln beschreiben den Zeitraum der Therapie mit der „zweiten Phase des Wechselgebisses“. Das heißt mit anderen Worten der Zahnwechsel, nicht das Alter, bestimmen den Start. Der Durchbruch der seitlichen kleinen Backenzähne ist der Regelfall. Dieser liegt bei Kindern normalerweise zwischen dem zehnten und zwölften Lebensjahr.

Ausnahmen gelten:

  • Erstens für Kinder mit angeborenen Anomalien (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte).
  • zweitens für Kinder mit bestimmten Fehlbissen. In diese Gruppe gehört der Kreuzbiss.
  • Drittens für Erwachsene mit starken skelettalen Anomalien.

Im zweiten Fall bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse für bis zu 18 Monate eine „frühe Behandlung“. Einfache lose Apparaturen reichen in dieser Phase in den meisten Fällen aus. Diese übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in vollem Umfang. Kosten für die Eltern sind aus diesem Grund gering.

Die Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik empfiehlt folgenden Zusatz. Der kieferorthopädische Eingriff erfordert ein Untersuchen des gesamten Kauapparates und der Gelenke, weil Zitat:

„Indikationen: Der Indikationsbereich und die Ziele der klinischen Funktionsanalyse erstrecken sich auf: (…) Kieferorthopädische Behandlungsplanung (erste, zum Teil diskrete Symptome können bereits bei Kindern und Jugendlichen vorhanden sein und müssen daher auch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung Berücksichtigung finden).“

Eine begleitende Funktionsdiagnostik wird in den meisten Fällen in einem Bereich von 80 bis 500 Euro liegen.

Die Kosten schwanken durch:

  • Erstens unterschiedliche Befunde im Kauapparat.
  • Zweitens die Anzahl an Kontrollen im Verlauf der Therapie. Der Bedarf ist bei Patienten mit Schmerz höher.
  • Drittens aufgrund zahntechnischer Erfordernisse. Beispielsweise benötigen wir für Cad-Cam gefräste Michigan-Schienen elektronische Befunde für den Zahntechniker.

Im vorliegenden Beispiel leidet die Mutter der Patientin unter permanenten Kopfschmerzen. Sie bestand nach einer ausführlichem Untersuchen und Beraten ihrer eigenen Person darauf, mit ihrem Kind ebenso zu verfahren. Zum Glück waren beim Kind noch keine negativen Befunde vorhanden. Die Kosten neben den Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkasse lagen bei 150 Euro in zwei Jahren.

Beispiel 2: Zähne ziehen ja/nein und feste Zahnspange

Kommentare zum Röntgenbild (OPG)

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Die kostengüstigste und einfachste Variante besteht hier im Entfernen von vier kleinen Backenzähnen. Eine Anlage von Weisheitszähne gibt es nicht.

In diesem Fall ist das Ziehen von Zähnen schade. Durch die Nichtanlage der Weisheitszähne fehlen vier Zähne. Insgesamt reduziert sich die Zahnzahl durch Extraktion um acht Zähne! 

Das Öffnen von Lücken ist mehr Aufwand. Der erforderliche Platz für alle angelegten Zähne entsteht. Wichtig ist zu wissen, dass der Katalog der Krankenkasse nicht alle wünschenswerten Geräte enthält. Die für diese Massnahme notwendigen Geräte gehören nicht zum Umfang der gesetzlichen Kassen.

Für die in diesem Beispiel erforderlichen Geräte entstehen 300 bis 1.000 Euro an Kosten. Diese muß der Versicherte tragen, da das Entfernen der Zähne günstiger ist.

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Unterstützt wird das Öffnen von Lücken durch spezielle, moderne Bracket-Systeme, wie Damon Q, Smart-Clip, Innovation oder Speed. Brackets der kanadischen Firma Speed haben zwei Schlitze (englisch slots). Sie eignen sich durch diese Eigenschaft für das aufrechte Führen der Zähne. Mit anderen Worten vermeiden sie ein Kippen der Zähne.

Der Mehraufwand für diese Systeme liegt pro Bracket zwischen fünf und 25 Euro. Hinzu kommen spezielle Drahtbögen, die pro Draht um die 40 Euro liegen.

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Für den Eckzahn besteht erheblicher Raummangel. Eine einfache Behandlungsmethode ist das Entfernen von vier bleibenden Zähnen (siehe Beispiel 1). Dies ist die kostengünstigste Variante. Sie entspricht der sparsamsten Variante. Die einzige Chance zum Erhalt der Zähne ist der frühe Beginn einer Therapie. Diese Patientin kommt extrem spät. Sie hat ein Screening mit 6-7 Jahren verpasst.

Die Risiken für die Patientin bestehen bei Extraktion:

  • Erstens im Verschlechtern des Aussehens (Gesichtsprofil),
  • zweitens dem Verkleinern und Verschmälern der Atemwege (Oberkiefer) und
  • drittens im insgesamt kleiner werdenden Kauapparat.

Die Gesamtsituation zeigt mehrere Behandlungsaufgaben:

  • erstens einen Fehlbiss,
  • zweitens den Platzmangel und
  • drittens mehrere Schiefstände.

Wichtig zu wissen ist die Höhe des Zuschusses der Krankenkasse. Er liegt in diesem Fall zwischen 3.000 und 4.000 Euro.

Eltern und Patienten wählen ihre Zusätze nach Wunsch aus. Folgende ergänzende Massnahmen sind zum Überlegen sinnvoll:

Erstens bessere Brackets, wie schnell laufende, reibungsarme Brackets, schmerzarme Brackets (500 bis 1.000 Euro beispielsweise Speed, Damon, Smart-Clip, In-Ovation). Zweitens Versiegeln der Zähne vor dem Kleben der Brackets. Regelmäßiges Erneuern des Lackes und entsprechendes Reinigen während der Therapie (800 bis 1.500 Euro gemäß Dauer und Umfang).

Beispiel 3: Maximalbehandlung bei Kiefergelenkdefekt

Kommentare zum Röntgenbild (OPG)

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Eine „einfache“ Korrektur der Zähne ist hier nicht sinnvoll. Der linke Gelenkkopfes zeigt Zeichen von Abbau. Gleichzeitig weicht die Mitte des Unterkiefers ab. Die Probleme des Patienten sind umfassender.
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Starke Schleifspuren zeigen eine Fehlfunktion des Kauapparates. (Bruxismus, Spuren vom Knirschen oder Pressen). Eine Therapie mit Schiene ist sinnvoll. Einfache Schienen bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse.

Reicht der Erfolg nicht aus erfordert die Therapie bessere Materialien. Im diesem Beispiel ist eine hochwertige Schiene („Michiganschiene“) sinnvoll. Die Kosten für den Patienten betragen zwischen 300 bis 1200 Euro. Durch permanentes Anpassen im Prozess des Heilens liegen Kosten bei Langzeit-Schmerzpatienten in vielen Fällen weit höher.

Unser Patient ist Profitänzer. Für ihn stand von Anfang an fest, dass eine Spange unsichtbar, schnell und effektiv sein muss.

Seine Kosten berechnen sich aus folgenden Faktoren:

  • Erstens funktionelle Maßnahmen (Schiene, begleitendes Untersuchen von Schmerz mit MRT und MSA),
  • zweitens eine Reihe von Apparaturen zur Korrektur von Gelenk, Biss und Zähnen,
  • drittens ist der Patient über 18 Jahre alt. Zuschüsse erfolgen ausschließlich bei geplantem operativen Eingriff.

Der Patient entschied sich für eine Herbstapparatur und einen Bitainer („Biss-Retainer“) zum Vermeiden einer Operation. Damit wurde der Biss korrigiert. Zur Zahnkorrektur wählte er eine feste Spange (Brackets). Diese Apparatur war nicht zu sehen, da wir eine innen geklebte Spange zum Einsatz brachten.

Die Kosten seiner umfangreichen Therapie lagen bei über 10.000 Euro. Die Dauer lag bei vier Jahren inklusive Therapie mit Schiene im Vorfeld. Enthalten ist in dieser Zeit eine intensive Nachsorge von 18 Monaten.

Mit operativem Eingriff unterstützt die Krankenkasse die beschriebene Kieferorthopädie mit 3.000 bis 4.000 Euro. Gemäß Gesetz gilt dies für Erwachsene über 18 Jahre mit besonderen KIG Stufen.

Kommentare zum MRT-Bild

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Der Kopf des Gelenkes (Kondyle) zeigt starkes Abflachen. Diese entsteht unter Fehllast über eine längere Zeit. Ein früheres MRT zum Vergleich liegt nicht vor.

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Der Knorpel im Gelenks liegt weit vorne im Gelenkspalt. Korrekt ist die Position auf dem Gelenkkopf. Im MRT zeigt sich ungünstiger Weise, dass sie nicht mehr zu retten ist (Reposition). Dies ist ausschließlich direkt nach dem Rausspringen möglich. In diesem Fall heißt dies mit anderen Worten: ein früherer Zeitpunkt zum Untersuchen ist günstiger.

Unsere drei Beispiele zeigen Ausschnitte des Planens in der Kieferorthopädie. Sie liegen im Bereich der Kosten in einer Spanne von 1.50 bis über 10.000 Euro. Die Behandlungsdauer variiert zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren. Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse liegen zwischen Null und 4.500 Euro.

Sie sehen: Ihren individuellen Behandlungsumfang können wir nur mit Hilfe Ihrer Unterlagen mit Ihren individuellen Wünschen kalkulieren und besprechen!können wir nur mit Hilfe Ihrer Unterlagen mit Ihren individuellen Wünschen kalkulieren und besprechen!