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Wann soll ein Lippenbändchen durchtrennt werden?

Frage von E.S.,

Meine Tochter ist 9 Jahre und soll das Lippenbändchen im OK durchtrennt bekommen.

Die Begründung für diese Maßnahme liegt darin, dass eine Zahnlücke zwischen den oberen Schneidezähnen nicht größer werden soll, z.Zt. etwa ein Spalt von 1 mm.

Manche Bekannte raten mir davon ab, denn das sei hinsichtlich der Notwendigkeit sehr umstritten. Welche Meinung vertreten Sie?
Danke

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrte Frau S.,

Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, ob eine Lücke in der oberen Front von 1 Millimeter überhaupt geschlossen werden muß.

Einerseits ist diese Lücke meist nicht störend beim Kauen und Beißen, andererseits entspricht sie nicht dem allgemeinen Schönheitsideal.

Ein chirurgisches Durchtrennen ist nur angezeigt, wenn davon auszugehen ist, dass die Fasern des Lippenbändchens bis zum Gaumen durchlaufen. Nehmen wir also an, diese Notwendigkeit ist bei Ihrer Tochter geklärt, so halten wir zwei Zeitpunkte für besonders geeignet: kurz vor dem Durchbruch der seitlichen Schneidezähne und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung kurz vor der Ausformung der oberen Zahnfront durch den Kieferorthopäden.

Zu beiden Zeitpunkten kann damit gerechnet werden, dass sich die Lücke kurz nach dem Eingriff schließt. Dies ist wichtig, da es das erneute Einwachsen von Bandfasern reduzieren kann.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber