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Erfolglos mit Kieferorthopädie, Kosten von 6000 Euro in den Sand gesetzt

Heute mal eine Frage, die nicht via web kam, sondern aus unseren Beratungen:

Der Patient Herr S. war ca. 2 Jahren bereits bei uns.

Er hatte damals eine Kombination aus leichten Kiefergelenkproblemen (manchmal geringes Ausrenken) und Zahnfehlstellungen. Wir hatten empfohlen eine Planung zu erstellen, die beide Felder umfassen sollte. Mit dieser Lösung war Herr S. nicht glücklich. Ihm erschien die ganze Zahnspange zu teuer.

Nun seine Frage vor zwei Tagen:

Ich war zwischenzeitlich bei meinem Zahnarzt und der hat mir die Zahnstellung mit einem Fertigspangensystem einer amerikanischen Firma korrigiert.

Leider habe ich jetzt größere Gelenkschmerzen.

Wegen der Gelenkschmerzen und der glatten Oberfläche meiner Haltespange kann ich die nicht mehr tragen. Deswegen sind die Zähne auch wieder schief geworden. Können Sie mir die Schmerzen beseitigen?

Waren meine 6000 Euro für die Spange umsonst?

Antwort Dr. Weber:

Leider gehört die Ausbildung zur Gelenkuntersuchung IN BEWEGUNG nicht zum Routineprogramm im zahnärztlichen Studium. Häufig wird die reine STATIK unterrichtet, dass heißt das Zusammenbeißen. Gerade Patienten mit Kopfschmerz-Problemen werden dabei manchmal nicht umfassend genug untersucht.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: nicht jede Kieferfehlstellung verursacht Kopfschmerz und nicht jeder Kopfschmerz kann durch Kieferkorrektur beseitigt werden. In manchen Fällen aber eben schon. Und so ist die traurige Nachricht an Herrn S.: wenn er Glück hat kann man seine Schmerzen reduzieren oder beseitigen. Die nächste Spange wird genauer und umfassender sein müssen und damit wird sie wahrscheinlich auch teurer. Planen sollte man eine zweite Behandlung aber erst, wenn das Schmerzbild im Griff ist. Und erst danach kann man die ideale Apparatur auswählen und Kosten kalkulieren.

Ich wiederhole mich in diesem Blog:

nicht jede Apparatur passt zu jedem Patienten: erst Diagnose – dann Therapie.

Außerdem zum Nachdenken: fachzahnärztliche Ausbildung Zahnarzt 0 Jahre, EU-Master of Science unter einem Jahr (bei Vollzeitrechnung), Fachzahnarzt nach deutschem Recht 3-4 Jahre Minimum (je nach Bundesland).

Tut mir Leid Herr S., dass ich keine besseren News habe.

Ihr
Dr. Joachim Weber