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Ab wann sind Kosten beim Kieferorthopäden fällig?

Frage von Frau K.:

Hallo, auf Empfehlung des ZA bin ich zu einem bestimmten Kfo gegangen, dort wurde sofort festgestellt, dass eine Behandlung nötig ist.

Dauer ca. 3 bis 4 Jahre mit Freilegung eines Zahnes, Außenbogen usw.

Dann wurden ruckzuck Abdrücke und Rö.bilder erstellt und gesagt, dass ein HKP zur Kasse ginge. Zuhause überlegte ich mir, dass dieser Kfo in einem weit entfernteren Stadtteil liegt und ich bei einer 3 bis 4 Jahre langen Behandlung ständig fahren müsste. Um die Ecke bei mir gibt es auch einen Kfo, den ich für eine 2. Meinung besuchte. Sofort habe ich mich für die Behandlung bei dem Kfo um die Ecke entschieden. Der schrieb der 1. Praxis, sie mögen bitte Bilder und Abdrücke und evtl. Plan schicken, damit die Behandlung beginnen kann. Es tat sich auch nach mehrmaliger Aufforderung nichts.

Der 1. Kfo weigert sich, die Unterlagen zur Verfügung zustellen und will erst die Quartalsabrechnung am 31.3. erstellen.

Weiterhin hat er trotz mehrmaliger telefonischer Aufforderung durch die KK bis heute keinen HKPlan eingereicht. Außerdem wären schon die Kosten für Herstellung der Brackets angefallen, weil ich zu spät abgesagt habe.

Ich habe nie etwas unterschrieben, außer beim 1. Besuch die allgemeinen Gesundheitsfragen beantwortet. Auch gab es kein Beratungsgespräch über Kosten oder Kassenleistung.

Das kann doch nicht sein, dass dieser Arzt Brackets anfertigt, für eine Behandlung, die niemals dort stattfinden sollte.

Weiterhin kann die Behandlung und OP nicht begonnen werden, da kein HKPlan bei der Kasse vorliegt und die Unterlagenherausgabe verweigert wird.

Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank dafür.

Antwort Dr. Weber

Sehr geehrte Frau K.,

vorab: Brackets werden in der Regel nicht individuell gefertigt, schon gar keine Brackets nach Kassenstandard. Hierbei handelt es sich meist um fernöstliche Billigware (50-70 Cent pro Stück).

Alle Kosten und Eigenanteile, die Sie selbst zu tragen hätten, sind erst nach Ihrer Aufklärung (medizinischer Teil und Kostenplan) fällig. Inwieweit es zu „Missverständnissen“ gekommen ist oder Sie im „Kleingedruckten“ vielleicht doch etwas unterschrieben haben kann ich natürlich nicht wissen. Zuständig als Aufsichtsbehörde ist die sogenannte Kassenzahnärztliche Vereinigung in Ihrer Region. Dorthin sollten Sie sich wenden.

Ich würde aber auch in jedem Fall dem Zahnarzt Rückmeldung geben, der Sie zum ersten Kieferorthopäden geschickt hat. Vielleicht kennen sich diese Kollegen auch und der Zahnarzt kann für Sie auf dem kleinen Dienstweg vermitteln?

Viel Erfolg

Ihr
Dr. Joachim Weber

PS: Es würde mich interessieren, wie die Geschichte ausgegangen ist. Vielleicht schicken Sie uns irgendwann eine kleine Mail? Oder bei weiteren Fragen gerne auch eine große?