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Ist eine Behandlung sinnvoll, auch wenn die Kasse nicht zahlt?

Frage von Herrn O.S.,

Meine Tochter 12,5 J. hat eine sagittale Schneidekantenstufe von 5,8, ansonsten ist alles i.o., kein Engstand.

Der Kieferorthopäde überläßt uns die eigene Entscheidung, eine Behandlung durchzuführen, da die Kasse nicht zahlt. Er hat mir auch keinen Rat gegeben. Ich bin mir total unsicher, ob es angeraten ist, dies zu behandeln oder ob es doch nicht unbedingt erforderlich ist. Kann es zu Spätfolgen kommen, wenn keine Behandlung durchgeführt wird? Der Zahnarzt meinte, dass dies nur im Wachstum zu korrigieren geht und wir spät. in einem halben Jahr die Behandlung beginnen müssten, sonst ist es zu spät.

Meine Tocher (12,5 J.) hat eine sagittale Frontzahnstufe von 5,8mm-links 1/2PB Diastalbisslage, rechts 1PB Distalbisslage. Ist eine kieferorthopädische Behandlung anzuraten, auch wenn die Kasse das nicht zahlt (erst ab 6,1mm)? Kosten spielen für mich keine Rolle.

Antwort Dr. Weber:

die Grenze der Leistungspflicht der Krankenkasse (über 6 Millimeter) ist eine vom Gesetzgeber willkürlich gewählte Grenze. Bisher konnte mir niemand den medizinischen Unterschied zwischen 5,8 oder 6,2 Millimetern Stufe erklären. Die Rücklage kann viele Folgen haben: von schlechter Atmung über das Risiko von Zahnfrakturen (besonders in der oberen Front) bis hin zu schlechtem Biß mit Verletzung des Gaumens.

Die Mithilfe des Wachstums ist bei guter Mitarbeit nicht zu unterschätzen. Dem Tip Ihres Zahnarztes ist von daher nichts hinzuzufügen.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber