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Muß ich Kosten einer Tiefziehschiene selbst tragen?

Frage von Familie H.,

Hallo Herr Dr. Weber,

meine Tochter ist in KFO Behandlung. Sie ist bei der GKV nach dem Kostenerstattungsprinzip versichert und zusätzlich privat. Das heißt, sie „läuft“ unter Privatpatient.

Einen HKP mit M+L Kosten Pauschale haben wir seinerzeit erhalten.

Nun stellt sich unter der Behandlung raus, dass hier M+L-Kosten berechnet wurden, die die GKV nicht zahlt. Ich bleibe also, trotz privater Zusatz, auf viel Geld hängen. Meine Frage nun: da diese Mehrkosten in der M+L Kosten Pauschale steckten, hatte ich keine Möglichkeit der Prüfung. Ich bin etwas hilflos!

Muss ich diese Kosten nun zahlen oder darf der Arzt bei Privatpatienten berechnen was er will und davon ausgehen, dass die Private alles zahlt? Dieses Argument hörte ich am Telefon. Es handelt sich um die Tiefzieherschiene.

Vielen Dank für Ihre Mühe
Gruß
H.

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrte Familie H.,

grundsätzlich ist im Bereich Material- und Laborkosten zahntechnischer Aufwand geschätzt. Bei Unterzeichnung des Heil- und Kostenplanes willigt der Patient in diesen ein. Daher sollten geplante und eventuell zu verwendende Apparaturen vorab besprochen sein.

Bei einem privaten Heil- und Kostenplan ist in der Tat der Patient der Vertragspartner. Was genau in Ihrem Plan vereinbart wurde entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Im Zweifel müsste hierzu ein Anwalt beraten.

Grundsätzlich ist mir bei der von Ihnen genannten Versicherungssituation aber nicht klar, warum die Schiene nicht übernommen werden sollte. Diese sollte eigentlich sowohl im Rahmen einer kassenzahnärztlichen, einer kostenerstattungs- und erst Recht einer privaten Behandlung durch die Versicherer übernommen werden.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber