Muß ich private Planungskosten beim Kieferorthopäden selber tragen?
Frage von Herrn V. K.,
Ein erwachsender Patient, der gesetztlich versichert ist, besucht einen Kieferorthopäden zum 1. Mal. Der Kieferorthopäde berät den Patienten, macht eine Abformung beider Kiefer und erstellt einen kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan.
Dem Patienten wird eine Rechnung für diesen Aufwand zugesandt.
Doch der Patient wurde über die voraussichtliche Höhe der Beratungskosten nicht informiert und hat keinerlei Einverständniserklärungen unterschrieben.
Muss der Patient die Rechnung bezahlen?
Muss der Kieferorthopäde über die vorraussichtliche Höhe der Beratungskosten informieren?
Danke für die Hilfe!!!
Antwort Dr. Weber,
sehr geehrter Herr K.,
dies ist eine juristische Frage, die ich Ihnen nicht beantworten darf und kann.
Bei uns werden keine Behandlungen begonnen, ohne dass der Patient einen Gesamtüberblick über die zu erwartenden Kosten hat. Danach wird nach amtlicher Vorgabe ein Heil- und Kostenplan erstellt (bei Bedarf auch mehrere). Daran anschließend versuchen wir
mindestens 24 Stunden Bedenkzeit einzuräumen.
Viele liebe Grüße und viel Erfolg
Ihr
Dr. Joachim Weber