Skip to main content
Zahnspange

Sind 20 Prozent Eigenanteil eigentlich Pflicht bei Zahnspangen?

Frage von Familie H.,

Sehr geehrter Dr. Weber,
meine Tochter (10J.) soll laust Zahnarzt in spätestens 2 Jahren eine Zahnspange bekommen. Wir sollen zu einem Kieferorthopäden gehen, was auch Sinn macht.

Nun stellt sich für mich die Frage wegen den Kosten. Wir sind eine fünfköpfige Familie mit einem Einkommen und können uns die 20% Eigenanteil nicht leisten. Was können wir machen oder muss unsere Tochter mit der Zahnfehlstellung leben? Wir bekommen auch Wohngeld.

Liebe Grüße
H

Antwort Dr. Weber:

Liebe Familie H.,
Leider hat der Gesetzgeber uns als Kieferorthopäden verpflichtet die 20 Prozent Eigenanteil einzutreiben (ab dem zweiten Kind übrigens „nur“ noch 10 Prozent). Wenn Sie Wohngeld bekommen, kann es jedoch sein, dass Ihr Amt Ihnen auch eine Übernahme der 20 Prozent zusagen kann.

Der Kieferorthopäde ist aber hier der falsche Ansprechpartner.

Ich hoffe Sie finden einen Weg. Bei weiteren Fragen würde ich mich freuen Ihnen auch weiterhin helfen zu können.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber