Wann sind Abschläge in der Kieferorthopädie fällig?
Frage von Frau M.:
Ich habe eine Frage zur Kiefernorthopädie.
Meine Tochter hat eine Fehlstellung der Zähne im Oberkiefer. Sie ist seid fast 2 Jahren in Behandlung.
Seid ca 9 Monaten+ soll sie die Spange nicht mehr verstellen. Abgerechnet wird oben UND unten mir der Begründung, es sei ein Zusammenspiel – auch wenn unten nichts gemacht wird, wird was gemacht/ ändert sich auch unten was.
Ich habe den Eindruck, das die Zähne eher schiefer als gerader werden. Es heisst, dass es bald ein Multiband geben wird…
Als ich mir die Spange nun genauer angesehen habe, stellte ich fest, dass die Plaste vom geformten Gaumen so weit nach vorne geht/ anstößt, dass mir nicht klar ist, wie die Frontzähne so zurückgeschoben werden sollen. Inzwischen denke ich, dass dass auch nicht passieren soll, damit eine teurere feste Spange Berechtigung finden soll.
Was sagen Sie dazu?
Antwort Dr. Weber:
Ohne, dass sich jemand die Zähne anschaut wird eine Antwort kaum möglich sein.
Die Umformung beider Kiefer und die Bisseinstellung werden in Abschlägen über bis zu vier Jahre abgerechnet. Daher kann es sein, dass zeitweise ein Abschlag für eine der drei Baustellen anfällt, obwohl diese gerade ruht: aber am Ende muß alles gemacht sein (der Inhalt der Behandlung wird vorab im Heil- und Kostenplan festgelegt).
Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber