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Welche Kosten entstehen bei Behandlerwechsel für mich?

Frage von Frau J.P.,

Meine Tochter ist in kieferorthopädischer Behandlung, die die Krankenkasse auch befürwortet.

Jedoch müssen wir eine feste Summe zuzahlen, für die wir eine Ratenzahlung über 3 Jahre mit dem KFO vereinbart haben. Wie sieht es aus, wenn wir den Arzt wechseln sollten, weil er unserer Meinung nach für das Hauptproblem( die Progenie) nichts tut? Müssen wir die Raten trotz allem weiterzahlen oder können wir den Vertrag kündigen?

Antwort Dr. Weber:

Die Ratenzahlung ist nur eine Zahlungsmodalität.

Ihrer Zahlung für privateLeistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse muß ein entsprechender Heil- und Kostenplan nach amtlicher Gebührenordnung zugrunde liegen. Erbrachte Leistungen aus diesem Plan sind ebenfalls nach amtlich vorgegebenem Rechnungsmuster abzurechnen. Diese Rechnungen müssten bei Vertragsende im Rahmen einer Soll- und Haben-Gegenüberstellung mit den von Ihnen geleisteten Raten verrechnet werden.

Die Krankenkasse muß einem Behandlerwechsel ebenfalls zustimmen. Eine andere Behandlung kann einfach durch die Umstellung Mehrkosten verursachen. Daher ist eine für den ersten Plan gegebene Zusagenicht zwangsläufig weiter gültig.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber