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Was kostet Zahnspange? Muss man eine Zahnspange komplett selber bezahlen?

Wie soll der Kieferorthopäde mir Mehrkosten veranschaulichen? Wo drohen versteckte Kosten?

Frage von Herrn E.L.:

Sehr geehrter Dr. Weber,

für die kieferorthopädische Behandlung meines Sohnes hat mir der Kieferorthopäde vor Beginn der Behandlung und vor Ausstellung des HKP´s eine Mehrkostenvereinbarung zur Zustimmung und Übernahme der Mehrkosten vorgelegt.

Kostenaufstellung:

GOZ-Nrn: 12x600UK, 8×6100, 8×6110, 4×6150 = 921,64 € abzüglich
BEMA-Nrn: 12x119UK, 8x126a, 8x126d, 4x128a = 519,00 €
anfallende Mehrkosten = 402,64 €
Sind die anfallenden Mehrkosten der Behandlung gerechtfertigt ?
Ist dieses Verfahren so üblich ? (Zuerst private Mehrkostenvereinbarung an Patient, dann HKP direkt an Krankenkasse senden)
Können nach Einreichung des HKP noch weitere Mehrkosten auf uns zukommen ?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. L.

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrter Herr L.,

die Grundlage jeder Behandlung basiert auf zwei vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsgrundlagen und Gebührenordnungen. Einerseits gibt es den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse (BEMA mit zugehörigen Richtlinien), andererseits den der privatzahnärztlichen Versorgung (GOZ).

Wird nun eine kieferorthopädische Behandlung geplant, so ergeben sich drei Leistungsbereiche:

  • Reine Kassenziffern,
  • Kassenziffern, die durch Zusatzmaßnahmen aufgewertet werden (beispiel höherwertiges Bracket),
  • Reine Privatleistungen (zum Beispiel Verankerungsimplantate, um Zähne ziehen zu vermeiden).

Je nach Region (Pflichtzugehörigkeit des Zahnarztes zu Kammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung) gibt es unterschiedliche Planerstellungsmodalitäten. Diese unterscheiden sich oft in Details. Die meisten Regionen bieten hierzu Beratungstelefone, die meist auf den Webseiten genannt oder im Telefonbuch zu finden sind.

Das Leistungsspektrum ist gerade im Bereich Kieferorthopädie riesig. die Frage nach Angemessenheit der berechneten Preise ergibt sich unter anderem auch aus der Frage nach dem dafür bereitgestellten Material. Werden Markenprodukte eingesetzt oder no names? Hierzu ist natürlich eine ehrliche Antwort des behandelnden Zahnarzt erforderlich. Ebenso können Preise natürlich geschönt werden, indem erforderliche Maßnahmen am Anfang nicht besprochen und später nachgeschoben werden. Dies geschieht oft mit Massnahmen aus dem Bereich der Nachsorge.

Fragen Sie nach!

Nicht nur aus Kostengründen, sondern vor allem auch um zu wissen und zu verstehen wie die GESAMTBehandlung ablaufen und funktionieren soll. Eine Risikoaufklärung steht Ihnen zu und sollte VOR der Behandlung erfolgen.

Ich hoffe Sie kommen damit weiter. Bei Nachfragen melden Sie sich gerne nochmals. in unseren Beratungen brauchen wir zur Beantwortung aller angesprochenen Aspekte schon eine Stunde!

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber