Skip to main content
Was kostet Zahnspange? Muss man eine Zahnspange komplett selber bezahlen?

Wieso muß ich bei einem Kind die Kosten der Kieferorthopädie bei einer medizinisch notwendigen Behandlung selbst tragen?

Frage von Frau B.:
Sehr geehrter herr Dr. Weber,

ich habe von meinem Zahnarzt eine Überweisung zum Kieferort. bekommen. Es handelt sich um meinen Sohn David 12 Jahre. Er hat ein sehr lügiges Gebiss was ihm Nicht unbedingt gefällt.

Nun hat die Kieferort. einen Heil und Kostenplan erstellt, mit dem Hinweis das die Krankenkasse sicher nichts bezahlen wird, weil er nicht im Bereich dessen liegt.

Es handelt sich um die Summe von 3800,00 Euro.

Ich habe meiner KK trotzdem alle Unterlagen geschickt und habe auch eine Absage erhalten, sprich sie bezahlen nicht. Die KK hat sich mit der kieferort. in Verbindung gesetzt, wobei die Kieferort. meinte es ist nicht notwendig das David eine Spange brauch.Nun habe ich aber einen Zettel liegen mit der Unterschrift und dem Hinweis von der Kieferort. Das es unbedingt nötig ist, dass David eine Spange nutzen sollte um später etwaige Krankheiten im Kiefer auszuschließen.

Ich verstehe es nicht.

Außerdem habe ich von der Kieferort. noch eine Rechnung von 320,00 Euro erhalten, wo Beratungsgespräche, Kieferabdruck usw aufgeschlüsselt wird. Nun möchte ich gern noch von einen anderen Kieferort. eine Meinung einholen. Ich verstehe nicht wie so 320,00 Euro bezahlt werden müssen. immerhin bin ich mit einer Überweisung zum Kieferort. geganngen.
Können Sie mir bitte helfen. Ich bedanke mich. frau B.

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrte Frau B.:

Ihren Unmut und Zorn kann ich gut verstehen. Alle reden von Gerechtigkeit im Gesundheitswesen, aber das Gegenteil ist der Fall, gerade in der Kieferorthopädie.

Im Hinblick auf eine gesamte Behandlung müssen die Kriterien der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erreicht sein. Bei diesen KIG handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift. Sie unterteilt Zahn- und Kieferfehlstellungen in 5 Schweregrade.

ALLE Grade sind medizinisch behandlungsbedürftig.

Der Gesetzgeber hat jedoch beschlossen, dass die Grade 1 und 2 aus KOSTENgründen von der Krankenkasse nicht mehr bezuschußt werden dürfen. Dennoch können diese Stufen behandlungsbedürftig im medizinischen Sinne sein.

Bei der Einteilung spielen auch nicht echte kieferorthopädische Befunde eine Rolle. So werden beispielsweise schlimme Befunde in den Kiefergelenken gar nicht mit begutachtet für die Einteilung nach KIG. Es ist aber in mehreren Studien nachgewiesen, dass im Bereich der Stufe KIG 2 erhebliche Schäden im Kiefergelenk vorliegen können.

Ich habe in meiner Praxis Kinder mit erheblichen medizinischen Problemen (Kiefergelenksdefekte, Atemaussetzer, ADHS-Symptome usw.), die KEINERLEI KIG-Stufe erreichen. Im Zweifel hilft Ihnen nur eine Klage gegen die KIG, allerdings wohl mit wenig Aussicht auf Erfolg. Und die Kosten für Anwalt und Prozess dürften deutlich über 3800 Euro liegen.

Der Preis erscheint in einem normalen Rahmen für eine komplette kieferorthopädische Behandlung. Vorab sollte Ihnen jedoch klar sein, welche Befunde die Kieferorthopädin GENAU gefunden hat, ob fragliche Befunde ausgeschlossen wurden (sogenannte Differentialdiagnosen), welche Apparate und Zahnspangen geplant sind, was bei schlechter Reaktion der Gewebe geschehen würde und so weiter.

Kosten, gleichgültig ob zur Planung (Ihre Rechnung über 320 Euro) oder später zur Behandlung, müssen nach amtlicher Gebührenordnung VORHER und in der Regel schriftlich mit Ihnen vereinbart sein. Bei schriftlicher Vereinbarung muß Ihnen ein Original mit Unterschrift des Arztes ausgehändigt werden.

Reden Sie mit Ihrer Kieferorthopädin, Sie ist an der Gesetzeslage sicher nicht schuld (Ihre Krankenkasse übrigens auch nicht)

Viele Grüße aus der spätsommerlichen Pfalz
Ihr
Dr. Joachim Weber