Zahlt die Krankenkasse die Erstellung eines kieferorthopädischen Planes?
Frage von Herrn A.S.,
Hallo,
ich bin 24 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert. Ende letzten Jahres nahm ich einen Termin bei einem Kieferorthopäden wahr, da ich aus ästhetischen Gründen nicht mit meinen Zähnen zufrieden bin. Die Ärztin informierte mich darüber, dass ich als Erwachsener die Kosten selbst tragen müsse. Sie erstellte ein Modellgips meines Ober- und Unterkiefers und beriet mich im Anschluss. Einige Wochen später erhielt ich eine Rechnung über 260,00 Euro für diverse Tätigkeiten (Beratung, Heil-und Kostenplan, Gipsmodell, eingehende Untersuchung, Panoramaaufnahme beider Kiefer, etc.).
Meine Frage an Sie: übernimmt eine gesetzliche Krankenversicherung eine solche Rechnung für Beratung und Modellanfertigung?
Die Rechnung habe ich natürlich bereits bezahlt, würde aber gerne wissen, ob meine Krankenversicherung dafür hätte aufkommen sollen/können?
Verbindlichsten Dank für die Antwort!
Antwort Dr. Weber:
Sehr geehrter Herr S.,
Erwachsene haben Anspruch auf Aufklärung hinsichtlich Umfang und Möglichkeiten im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darüber hinausgehende Informationen, insbesondere schon detailierte Behandlungsplanungen (wovon ich bei Ihnen ausgehe) fallen teilweise nicht mehr in den Rahmen der GKV. Ein Grenzbereich sind Behandlungsfälle die grundsätzlich gesetzlichen Anspruch hätten (z.B. Bei chirurgisch begleiteden Behandlungen), der Patient aber einen anderen Behandlungsweg wählt.
Hier kann die Krankenkasse gegebenenfalls „mit ins Boot geholt“ werden. Dies geht im Rahmen der Kostenerstattung (Wahlrecht des Patienten!) sogar auch noch nach der Leistungserbringung. Also vielleicht die Rechnung einfach mal bei der Krankenkasse vorlegen und nach Kostenerstattung fragen
Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber