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Kiefergelenkuntersuchung Msa

Welche Behandlung sollte bei einer Kiefergelenkserkrankung bei Kindern erfolgen?

02Frage von Frau H.H.,

Sehr geehrter Dr. Weber,

bei meiner Tochter (14J.) wurde die Diagnose Diskusprolaps mit Reposition und Kieferklemme festgestellt.

Da uns die Behandlung als schwierig, sehr langwierig und ziemlich dramatisch beschrieben wurde und der Arzt nicht unser vollstes Vertrauen hatte, haben wir bei einer zahnmedizinischen Gutachterstelle hier in Berlin eine zweite Meinung eingeholt.

Der Gutachter teilte uns mit, dass eine Behandlung nicht garantiert Heilung verspricht. Außerdem war er sicher, dass die Kasse eine solche Behandlung nicht übernehmen würde. Auf meine Frage, was der Gutachter mit einer eigenen Tochter machen würde, sagte er, dass er es auch nicht wüßte. Inzwischen ist meine Tochter in osteopathischer Behandlung.

Allerdings soll sie sich nochmals bei einem guten Kiefergelenksspezialisten vorstellen.

Schwierigkeiten ihren Mund richtig zu öffnen, Knacken in den Gelenken und Schmerzen hat sie nach wie vor. Ich bin ziemlich ratlos, zumal ich nicht in der Lage bin die Kosten privat zu tragen. Aber natürlichauch nicht will, dass meine Tochter leidet, bzw. später noch größere gesundheitliche Probleme hat.

Wozu würden Sie uns raten?

In der Hoffnung, dass Sie uns einen Rat geben können, senden wir herzliche Grüße
aus Berlin
H. H.

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrte Frau H.,

alle Ihnen gegebenen Ratschläge erscheinen mir insgesamt zu passen:

  1. Eine Behandlung zur Repositionierung des Diskus IST schwierig und langwierig.
  2. Gemäß Paragraph 28 Sozialgesetzbuch Nummer 5 dürfen solche Erkrankungen nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden, auch bei massiven Schmerzen.
  3. Der Erfolg ist ungewiss, daher können nur Sie bzw. Ihre Tochter entscheiden, ob behandelt werden soll! Eine Garantie auf Heilung gibt es in der Medizin nie.

Daher empfehlen wir meist folgende zwei Wege, in Abhängigkeit vom Hauptbehandlungswunsch:

  1. Wenn Sie hauptsächlich wegen Schmerz und eingeschränkter Mundöffnung zu Kieferorthopäden gegangen sind, beginnt man meist erst mit einer Behandlung des Schmerzes. Michiganschienen und Physiotherapie, eventuell unterstützt durch geeignete Medikamente helfen hier meist. Diese Massnahmen sind auch zuschußfähig. Eine sich anschließende kieferorthopädische Behandlung ist dies nur, wenn die Schwere KIG 3-5 erreicht (Schweregrade der kieferorthopädischen Indikationsgruppen).
  2. Wenn Ihr Hauptanliegen eine Zahn- oder Kieferkorrektur ist, so kann mit einer Apparatur behandelt werden, bei der die größtmögliche Erfolgschance für die Gelenksituation besteht.

Leider ist das Kostenthema in der Kieferorthopädie so problematisch. Zuschüsse hängen von zum Teil medizinisch völlig irrelevanten Messstrecken ab, statt von echten Befunden. Wir haben beispielsweise Kinder, bei denen die Beschwerden wie bei Ihrer Tochter durch Rheuma ausgelöst werden.

Eine Untersuchung (wir empfehlen eine manuelle Strukturanalyse) würde ich Ihnen in jedem Fall anraten.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber