Gibt es Garantie bei Defekten an losen Zahnspangen?
Frage von U.W.:
Guten Tag,
meine 16-jährige Tochter hat nach ca. 3 Jahren fester Zahnspange nun Retainer und lose Zahnspange.
Die Behandlung zahlen wir komplett selbst, da der Überbiss und die Fehlstellungen nicht „schlimm genug“ für eine Kassenleistung waren.
Nach nun ca. 6 Monaten ist die Zahnspange an 2 Lötstellen defekt, obwohl unsere Tochter sehr sorgsam damit umgeht, und ich befürchte, dass wir alle Reparaturkosten in Rechnung gestellt bekommen. Gibt es da keine Garantie von Seiten des Zahntechnikers?
Vielen Dank für Ihren Rat!
U.W.
Antwort Dr. Weber:
Einen rechtlichen Anspruch auf Garantie gibt es nicht, bei sehr schnellen Defekten allerdings die Chance auf Kulanz. Ist die Apparatur nicht vom Kieferorthopäden selbst gefertigt, hat auch er keine Garantieansprüche gegenüber einem fremden Labor. Vielleicht fragen Sie, ob es eine Alternative zur reparaturanfälligen Apparatur gibt?
Manchmal entstehen die Defekte durch nächtliches Knirschen, dann könnte eine Knirscherschiene vielleicht helfen: sie schützt die Zähne vor Abrieb, ist zugleich Haltevariante und wird wegen Knirschens auf Antrag eventuell von der Kasse übernommen. Es gibt allerdings auch Risiken und Nebenwirkungen, sodass Sie dies mit einem Kieferorthopäden diskutieren sollten.
Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber