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Welche Angaben bei einer Retentionsapparatur nach Kieferorthopädie muß ich bei neuer Versicherung machen?

Frage von Frau C.S.:

Sehr geehrter Herr Dr. Weber,

mit 18 Jahren wurde meine festsitzende Zahnspange entfernt und trage nunmehr seit 16 Jahren im Unterkiefer (Bereich Schneidezähne) einen Retainer.

Nunmehr möchte ich aber eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wo folgende Frage zu beantworten ist:

Werden derzeit Behandlungen wegen Zahn- und Kieferregulierung durchgeführt oder sind solche angeraten?

Muss ich hier mit Ja antworten nur weil ich den Retainer noch trage? Ich will diesen nicht zwingend deshalb entfernen lassen. Stört mich nämlich nicht.

Oder sollte ich diesen nunmehr nach so länger Zeit doch entfernen lassen und somit unbedenklich die Frage mit Ja beantworten?

War seit dem Einstzen des Retainer bei keinem Kieferorthopäden mehr sondern nur beim Zahnarzt zur regelmäßigen Kontrolle.

Für eine Rückantwort von Ihnen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Gruß
C.S.

Antwort Dr Weber:

Sehr geehrte Frau S.,

die Nachsorge nach Ausformung, die sogenannte Retentionsphase, ist keine aktive Behandlung. Sie liegt eigentlich im Interesse des Versicherers, um Zweitbehandlungen nicht zahlen zu müssen. Ausdrücklich hinweisen auf Ihr Retentionsgerät würde ich aber schon, damit die Frage von Reparaturen vorab ebenfalls klar ist.

Viele liebe Grüße aus der Pfalz
Ihr
Dr. Joachim Weber