Wer trägt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nach Scheidung?
Frage von Frau C.S.,
Guten Tag. Ich habe da mal eine Frage. Meine Tochter braucht eine Feste Spange. Ich muß die Kosten selber tragen, da ich alleinerziehend bin ist es für mich alleine zu teuer.
Muß der Vater die Kosten mit tragen und die Hälfte zahlen?
Antwort Dr. Joachim Weber:
Sehr geehrte Frau S.,
Die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse werden über den Hauptversicherten ihrer Tochter abgerechnet. Der 20-prozentige Eigenanteil, sowie weitere Leistungen müssen selbst getragen werden. Im Scheidungsfall werden diese Kosten meist bei den Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt. Sie sollten daher ihren Anwalt zu dieser Frage um Antwort bitten.
Wir gehen in der Regel davon aus, dass beide Elternteile am Wohlergehen des Kindes interessiert sind.
Daher bieten wir geschiedenen Eltern an, dass sie gerne auch getrennt zur Beratung kommen können. Denn es ist nicht nur die finanzielle Frage zu klären, sondern häufig auch die Frage nach dem Behandlungsweg.
Auch hier sollten beide Elternteile einverstanden sein. Wird ein solcher gemeinsamer Weg gefunden, so lässt sich meist auf die finanzielle Frage klären.
Viele liebe Grüße und alles Gute für Ihre Behandlung
wünscht Ihnen Ihr
Dr. Joachim Weber