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Ist KIG Grenze entscheidend für den Behandlungsbeginn

Frage von Frau T.S.,

Meine Tocher (12,5 J.) hat eine sagittale Frontzahnstufe von 5,8mm-links 1/2PB Diastalbisslage, rechts 1PB Distalbisslage.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung anzuraten, auch wenn die Kasse das nicht zahlt (erst ab 6,1mm)? Kosten spielen für mich keine Rolle.

Liebe Frau S.,

wo sollte der medizinische Unterschied zwischen 5.9 mm und 6.1 mm liegen? Die Einführung der Kassengrenzen (Kieferorthopädische Indikationsgrenzen = KIG) diente als reine Sparmaßnahme. Einen tieferen medizinischen oder wissenschaftlichen Sinn gibt es nicht.

Patienten mit der Fehlstellung Ihrer Tochter haben meist zwei allgemeine Risiken: ein erhöhtes Risiko für Unfallschäden an den oberen Schneidezähnen und oft ein schädigendes Zubeißen der beiden Frontzahnreihen (Unterkieferfront hinter die Oberkieferfront).

Zusätzlich können Schlafstörungen durch Atemeinschränkungen mit beteiligt sein (verengter Rachenraumes).
Bei ungleicher Rücklage stellt sich zudem die Frage nach der Ursache. Nicht selten sind Erkrankungen der Kiefergelenke und/oder des Halteapparates mit beteiligt.

Die Kosten sind bei uns bei frühem Behandlungsbeginn oft geringer als bei später Behandlung mit „schwerem Gerät“.

Viele liebe Grüße und viel Erfolg

Ihr
Dr. Joachim Weber